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agb

Alle Lieferungen und Leistungen von .eps - Electronic Publishing Service (im folgenden EPS) erfolgen ausschliesslich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).

1. Allgemeines


1.1
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten, sofern nicht schriftlich anders vereinbart, für alle Dienstleistungen zwischen der Firma EPS und dem Auftraggeber. Diese AGB gelten auch dann, wenn der Auftraggeber selbst andere Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet, die abweichende oder entgegenstehende Bedingungen zu diesen AGB enthalten. Die AGB gelten als anerkannt, wenn ihnen vom Auftraggeber nicht unverzüglich, spätestens aber vor Auftragserteilung widersprochen wird.

1.2.
Änderungen oder Abweichungen von diesen AGB innerhalb einer Dienstleistungsvereinbarung zwischen EPS und dem Auftraggeber sind nur dann zulässig, wenn EPS ihnen ausdrücklich schriftlich zustimmt.

 

2. Vertragsgegenstand, Urheberrecht und Nutzungsrechte


2.1
Ein vom Auftraggeber an EPS erteilter Auftrag ist entweder ein Dienstleistungs- oder Urheberwerkvertrag. Vertragsgegenstand ist die Schaffung des in Auftrag gegebenen Werkes sowie die Einräumung von Nutzungsrechten an diesem Werk. Alle von EPS für den Auftraggeber entwickelten und erstellten Werke und Arbeiten sind persönliche geistige Schöpfungen. Es gelten die Vorschriften des Werkvertragsrechtes und des Urheberrechtsgesetzes. Bei Dienstleistungsverträgen sind Vertragsgegenstand Dienstleistungen im Bereich der Druckvorbereitung/Druckproduktion oder Digitalisierung und/oder Bearbeitung von Audio- und/oder Videomedien. Bezüglich der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Vorlagen oder AV-Quellen siehe 3.3 und 3.4.

2.2
Vorschläge und sonstige Mitarbeit oder Mitwirkung des Auftraggeber und/oder anderer Personen begründen kein Miturheberrecht an den entwickelten und erstellten Werken und Arbeiten. Die entwickelten und erstellten Werke und Arbeiten dürfen ohne ausdrückliche Zustimmung von EPS nicht durch den Auftraggeber oder vom Auftraggeber beauftragte Dritte verändert werden, weder im Original noch bei der Reproduktion. Eine teilweise oder vollständige Nachahmung ist nicht zulässig.

2.3
Soweit nicht anders vereinbart, ergibt sich der Umfang der erlaubten Nutzung der durch EPS geschaffenen Werke aus dem Zweck des mit dem Auftraggeber abgeschlossenen Vertrages. Insbesondere dürfen von EPS geschaffene Werke oder Teile davon ausschliesslich im Rahmen des vereinbarten Auftrages genutzt werden. Wenn nichts anderes vereinbart wird, bezieht sich die Nutzung durch den Auftraggeber auf die einmalige Verwendung der von EPS geschaffenen Werke. Für jede ausserhalb des Vertragszweckes liegende Nutzung, insbesondere die Veränderung der eingeräumten Nutzungsrechte oder Übertragung an Dritte bedarf es der schriftlichen Zustimmung von EPS. Ein Verstoss gegen diese Bestimmungen berechtigt EPS, eine Vertragsstrafe vom Auftraggeber zu verlangen.

2.4
Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Zahlung der Vergütung durch den Auftraggeber auf diesen über.

2.5
EPS ist in jedem Fall berechtigt, auch wenn dem Auftraggeber das ausschliessliche Nutzungsrecht eingeräumt wurde, die entwickelten und erstellten Werke und Arbeiten zum Zweck der Eigenwerbung in allen Medien uneingeschränkt zu verwenden. Sensible Daten werden auf Wunsch unkenntlich gemacht. Der Auftraggeber räumt EPS das Recht ein, auf Wunsch auf allen entwickelten Werken und Arbeiten als Urheber und Ersteller genannt zu werden.

2.6
EPS hat im Fall der Produktion von erstellten Werken und Arbeiten Anspruch auf 1 - 2 mängelfreie, unentgeltliche Belegexemplare. EPS behält sich das Recht vor, diese Exemplare als Referenz seiner Arbeiten zu nutzen.

 

3. Auftragsannahme und –durchführung


3.1
Sofern nicht anders vereinbart, wird dem Auftraggeber nach Auftragsanfrage ein Angebot mit der Auflistung sämtlicher zu erbringender Leistungen erstellt. Dieser Kostenvoranschlag ist im Fall der Anerkennung vom Auftraggeber schriftlich bzw. elektronisch (E-Mail) zu bestätigen.

3.2
Im Rahmen des erteilten Auftrags hat EPS grundsätzlich Gestaltungsfreiheit. Die Abnahme eines Entwurfs hat innerhalb einer normalen Frist von ca. 5 Arbeitstagen zu erfolgen. Sofern eine Abnahme – nach Erinnerung durch EPS – auch nach maximal 10 Arbeitstagen nach Entwurfsübermittlung nicht durch den Auftraggeber erfolgt ist, gilt der Entwurf als abgenommen.

3.3
Bei Verwendung von durch den Auftraggeber zur Verfügung gestellter Vorlagen (z.B. Texte, Fotos, Grafiken, Logos) wird seitens EPS vorausgesetzt, dass der Auftraggeber zur Verwendung und Weitergabe dieser Vorlagen berechtigt ist. Sollte dies nicht der Fall sein, ist EPS berechtigt, dem Auftraggeber die durch die reguläre Beschaffung der Vorlagen entstehenden Zusatzkosten in Rechnung zu stellen.

3.4
Bei der Beauftragung der Digitalisierung von Tonträgern oder Videos trägt der Auftraggeber die alleinige Verantwortung für die urheberrechtliche Richtigkeit der uns zugeschickten Waren. Mit dem uns erteilten Auftrag erklärt er automatisch, dass er die Urheberrechte besitzt. Alle von uns digitalisierten Tonträger/Videos sind ausschließlich für den privaten Gebrauch seitens des Auftraggebers bestimmt und dürfen weder vervielfältigt, noch im Handel angeboten werden. Das Überspielen auf CD oder DVD ist im Sinne des Urheberrechtgesetzes als unentgeltlich anzusehen, da die erfolgte Bezahlung sich nur auf die angebotene Dienstleistung zur Bearbeitung bzw. Wiederherstellung der Musik oder des Videomaterials bezieht.

3.5
EPS ist bestrebt, für die Gestaltung möglichst kostengünstige lizenzfreie Stilelemente, Bilder und Grafiken zu verwenden. Hierdurch bedingt kann nicht ausgeschlossen werden, dass einzelne für einen Auftrag von EPS eingesetzte Grafiken oder Bilder auch von anderen Nutzern verwendet werden. Hieraus können keinerlei Ansprüche gegenüber EPS erhoben werden. Ausserdem behält EPS sich das Recht auf eine mehrfache Verwendung ausdrücklich vor, sofern die Lizenzbestimmungen dies erlauben. Verwendung von lizensiertem Material erfolgt auf jeden Fall nur nach Rücksprache mit dem Auftraggeber und wird gesondert in Rechnung gestellt.

3.6
Der Auftraggeber stellt EPS von allen Ansprüchen frei, die Dritte gegen EPS wegen eines Verhaltens, für das der Auftraggeber die Verantwortung trägt bzw. haftbar ist, stellen könnten. Er trägt die Kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung.

3.7
Entwürfe werden dem Auftraggeber grundsätzlich in schriftlicher bzw. elektronischer (E-Mail) Form zur Korrektur vorgelegt. Soweit möglich wird grundsätzlich die Übermittlung per E-Mail bevorzugt. Sämtliche Korrekturen müssen vom Auftraggeber gegengezeichnet und freigegeben werden. Sofern nicht anders vereinbart, wird dem Auftraggeber nur ein normaler Ausdruck und kein Andruck oder Proof übergeben, sodass eine Farbverbindlichkeit nicht gewährleistet wird.

 

4. Fremdleistungen/Beauftragung Dritter


4.1
EPS ist berechtigt, auf Wunsch des Auftraggebers die zur Auftragserfüllung notwendigen Dienstleistungen Dritter in Anspruch zu nehmen. Die Beauftragung Dritter erfolgt entweder im Namen von EPS oder im Namen des Auftraggebers und wird in Rechnung gestellt. EPS ist bei der Inanspruchnahme von Dienstleistungen Dritter berechtigt, die notwendigen Entscheidungen nach eigenem Ermessen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu geben. EPS wird Dritte sorgfältig auswählen und darauf achten, dass diese über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügen.

4.2
EPS haftet nicht für fehlerhafte Leistungen und/oder Produkte Dritter, die im Namen des Auftraggebers von EPS zur Fertigstellung des Auftrags in Anspruch genommen wurden. Auch nicht, wenn diese nicht im Namen des Auftraggebers von EPS in Anspruch genommen wurden, sofern sie der Erfüllung des Auftrags dienen. EPS haftet nicht für mangelnde Leistungen von Werbeträgern.

 

5. Lieferfristen und Termine


5.1
Frist- und Terminabsprachen sind grundsätzlich schriftlich bzw. elektronisch (E-Mail) festzuhalten bzw. zu bestätigen. Die vom Auftraggeber gewünschten Liefertermine sind Richttermine. Fest zugesicherte Liefertermine gelten nur, wenn die zur Erfüllung des Auftrages erforderlichen Unterlagen und/oder Informationen vereinbarungsgemäss bei EPS eintreffen und der Auftraggeber seinerseits die vereinbarten Termine, z.B. für Freigaben oder Druckreiferklärungen einhält. Für Terminverzögerungen, die durch verspätet oder unvollständig eingereichte Unterlagen und/oder Informationen des Auftraggebers oder einer von ihm bezeichneten Dritten, durch Änderungswünsche des Auftraggebers oder durch Erweiterung des ursprünglich vereinbarten Auftragsumfanges entstehen, kann EPS weder Gewähr noch Haftung übernehmen.

5.2
Überschreitungen des Liefertermins, bei denen EPS kein direktes Verschulden trifft, zum Beispiel durch technische Defekte und/oder sonstige Betriebsstörungen sowie bei allen Fällen höherer Gewalt, berechtigen den Auftraggeber nicht, vom Vertrag zurückzutreten oder EPS wegen entstandener Schäden haftbar zu machen.

5.3
EPS bemüht sich mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln, die vereinbarten Termine einzuhalten. Schadensersatzpflicht aufgrund von Verzug besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von EPS. Unabwendbare oder unvorhersehbare Ereignisse – insbesondere Verzögerungen auf Seite des Auftraggebers – entbinden EPS von der Einhaltung des vereinbarten Liefertermins.

 

6. Auftragsstornierung oder -kündigung nach Auftragserteilung


6.1
Bei Auftragsstornierung oder -kündigung durch den Auftraggeber vor Abschluss des Auftrages verpflichtet sich der Auftraggeber zur Vergütung der bis dahin durch EPS erbrachten Leistungen. Dem Auftraggeber obliegt der Beweis eventuell geringerer erbrachter Leistungen. Ein grundsätzlicher Anspruch des Auftraggebers auf Fertigstellung der Arbeiten nach Auftragsstornierung oder -kündigung durch ihn besteht nicht. Gesonderte Vereinbarungen bedürfen der Schriftform und Zustimmung von EPS.

6.2
Darüber hinaus hat EPS das Recht
- auf Verrechnung der Unkosten und Vorleistungen gegenüber Dritten,
- auf Wiedergutmachung aller sich aus der Annullierung ergebenen Schäden,
- seine bisher geleistete Arbeit bei Annullierung des Auftrages anderweitig zu verwenden.

6.3
EPS ist insbesondere zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn
- die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, unmöglich ist oder trotz Setzung einer Nachfrist weiter verzögert wird,
- berechtigte Bedenken hinsichtlich der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers bestehen und dieser auf Verlangen von EPS weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung von EPS eine taugliche Sicherheit leistet.

 

7. Treueplicht, Geschäftsgeheimnis, Geheimhaltung gegenüber Dritten


7.1
EPS verpflichtet sich, die übertragenen Aufgaben sorgfältig, gewissenhaft und verantwortungsbewusst zu erledigen. EPS verpflichtet sich gegenüber dem Auftraggeber, grundsätzlich alle im Rahmen des Auftrags erhaltenen und zur Kenntnis genommenen Daten und Informationen gegenüber Dritten vertraulich zu behandeln.

7.2
Sollten Informationen und Daten, die im Rahmen des Auftrags vom Auftraggeber an EPS weitergegeben wurden aufgrund ihrer Art der strengen Geheimhaltung unterliegen, müssen diese vom Auftraggeber speziell als solche gekennzeichnet werden.

 

8. Leistung und Honorar


8.1
In der Regel ist die erste Auftragsvorbesprechung für einen Gestaltungsauftrag kostenfrei.

8.2
EPS erbringt folgende Leistungen:
Planung, Konzeption und Entwurf. Je nach Aufgabenstellung Erstellung von Reinzeichnungen bzw. Druckvorlagen. Im Bereich Webdesign Gestaltung und Erstellung des Webauftrittes inklusive evtl. notwendiger grafischer Arbeiten, sowie auf Wunsch des Auftraggebers die Pflege der Inhalte. Im Rahmen des Druckservices Bereitstellung der ensprechenden Druckprodukte.

8.3
Die Preise richten sich nach unserer Vergütungspreisliste, welche zum Zeitpunkt des Angebotes gültig ist. Kostenvoranschläge von EPS sind grundsätzlich unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die von EPS schriftlich veranschlagten um mehr als 15% übersteigen, wird EPS den Auftraggeber auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Auftraggeber genehmigt, wenn der Auftraggeber nicht binnen drei Tagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekanntgibt.

 

9. Rechnungsstellung und Vergütung


9.1
Sämtliche Leistungen, die von EPS für den Auftraggeber erbracht werden, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Ausgenommen davon sind die Angebotserstellung und erstes Auftragsgespräch.

9.2
Die Rechnungsstellung erfolgt, sofern nicht anders vereinbart, sofort nach Lieferung der vertraglich vereinbarten Sache oder Dienstleistung, spätestens aber 3 Monate nach Auftragserteilung und ist innerhalb 14 Tagen ohne Abzug zu begleichen.

9.3
Von der Bestimmung 9.2 ausgenommen sind Aufträge und Arbeiten, die aufgrund ihres Umfangs oder hohen Zeitanspruchs einen längeren Auftragszeitraum in Anspruch nehmen. Ebenfalls davon ausgenommen sind Aufträge oder Arbeiten die von EPS eine finanzielle Vorleistung abverlangen. In diesen Fällen sind angemessene Abschlagszahlungen vom Auftraggeber zu leisten. 1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 1/3 nach Fertigstellung von 50% der Arbeiten, spätestens aber 2 Monate nach Auftragserteilung und 1/3 nach Fertigstellung der Arbeiten.

 

10. Herausgabe von Daten


10.1
EPS ist nicht verpflichtet offene Dateien oder Layouts an den Auftraggeber herauszugeben. Grundsätzlich erfolgt die Herausgabe von Daten gegenüber dem Auftraggeber oder von ihm beauftragter Dritter nur in geschlossenen, nicht editierbaren Dateien. Sollte der Auftraggeber die Herausgabe von offenen Dateien wünschen, bedarf dies einer schriftlichen Vereinbarung und bei dadurch für EPS zusätzlich entstehenden Aufwendungen, einer gesonderten Vergütung. Im Falle der Herausgabe von offenen oder editierbaren Daten, bedarf die Veränderung dieser durch den Auftraggeber oder von ihm beauftragter Dritter einer schriftlichen Zustimmung von EPS.

10.2
Gefahr und Kosten des Transports von Daten oder Datenträgern trägt der Auftraggeber. EPS haftet ausser bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nicht für Fehler oder Mängel an Daten oder Datenträgern. Dies beinhaltet auch die Datenübertragung auf Computersysteme des Auftraggebers oder von ihm beauftragter Dritter. Der Nachweis des vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handelns durch EPS obliegt dem Auftraggeber.

10.3
EPS verpflichtet sich gegenüber dem Auftraggeber, Daten, Dateien und Datenträger auf Virenfreiheit zu überprüfen und nur solche geprüften herauszugeben.

 

11. Gewährleistung, Mängel


11.1
EPS verpflichtet sich, den Auftrag mit grösstmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch ihr überlassene Vorlagen, Unterlagen, Muster etc. sorgfältig zu behandeln.

11.2
EPS verpflichtet sich bei mangelhafter Leistung zur kostenlosen Nachbesserung.

11.3
Bei Fehlschlagen der Nachbesserung (z. B. bei Unmöglichkeit) kann der Auftraggeber, ausser im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, keinen Schadensersatzanspruch geltend machen, sondern lediglich Herabsetzung des Kaufpreises oder im Fall der Unmöglichkeit Rückgängigmachung des Kaufvertrages verlangen.

11.4
Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 7 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich bei EPS geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mangelfrei angenommen.

11.5
Ausgeschlossen sind alle weitergehenden Ansprüche des Auftraggeber an EPS, ganz gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere auf Ersatz von Schäden, die nicht an der geleisteten Leistung selbst entstanden sind, ausser im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Grundsätzlich sind jegliche Schadensersatzansprüche auf die Höhe des Auftragswertes beschränkt

11.6
EPS wird die übertragenen Arbeiten unter Beachtung der allgemein anerkannten Rechtsgrundsätze durchführen und den Kunden rechtzeitig auf für EPS erkennbare gewichtige Risiken hinweisen. Für die Einhaltung der gesetzlichen, insbesondere der wettbewerbs-, marken- und urheberrechtlichen Vorschriften auch bei den von EPS vorgeschlagenen Lösungen ist aber der Kunde selbst verantwortlich. Er wird eine Lösung erst dann freigeben, wenn er selbst sich von der rechtlichen Unbedenklichkeit vergewissert hat oder wenn er bereit ist, das mit der Durchführung der Lösung verbundene Risiko selbst zu tragen. Jegliche Haftung durch EPS für Ansprüche, die auf Grund der verwendeten Lösung gegen den Auftraggeber erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen; insbesondere haftet EPS nicht für Prozesskosten, Anwaltskosten des Auftraggebers, sowie Schadenersatzforderungen oder ähnliche Ansprüche Dritter.

11.7
Für den Fall, dass wegen der Durchführung einer verwendeten Lösung EPS selbst in Anspruch genommen wird, hält der Auftraggeber EPS schad- und klaglos: Der Auftraggeber hat EPS somit sämtliche finanzielle und sonstige Nachteile (einschliesslich immaterieller Schäden) zu ersetzen, die EPS aus der Inanspruchnahme durch einen Dritten entstehen.

 

12. Schlussbestimmungen, Gerichtsstand


12.1
Für den Fall, dass der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen Sitz nach Auftragsvergabe ins Ausland verlegt, ist der Sitz von EPS der Gerichtsstand.

12.2
Sollten einzelne Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschliesslich dieser Regelungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberührt.

12.3
Die Beziehungen zwischen Auftraggeber und EPS unterstehen deutschem Recht. Soweit die Geschäftsbedingungen von EPS nichts Abweichendes regeln, gelten die Bestimmungen deutschen Vertragsrechts. Gerichtsstand ist der Geschäftssitz von EPS.

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